EU-Green Bond Standard auf dem Weg

Der von Brüssel angestrebte Goldstandard zur Begebung grüner Anleihen wird konkreter. Europaparlament und Europäischer Rat haben sich diese Woche auf einen Vorschlag geeinigt. Der EU-Green Bond Standard hat Potenzial, sich am Markt durchzusetzen, erfordert von Anlegern aber weiter eine eigene Positionierung.
 

Der EU-Green Bond Standard (EU-GBS) ist ein Regelwerk, unter welchem sich die Emission von grünen Anleihen vollziehen soll. Das Bestreben, einen EU-GBS zu schaffen, resultiert zum einen aus der Erkenntnis, dass der wachsende Markt für nachhaltige Anleihen nach klaren Definitionen verlangt. Das zentrale Stichwort hier ist die „Minimierung von Greenwashing“. Daneben möchte Brüssel dem Anspruch, die EU als führenden Markt nachhaltiger Finanzierungen auszubauen, gerecht werden.

 

In diesem Kontext hat die EU auch mit Blick auf den EU-GBS die Absicht, das führende Rahmenwerk zu erstellen. Auch bisher wurden nachhaltige Anleihen meist nicht ohne existierende Prozessleitlinien emittiert. Im Wesentlichen vollzogen sich Emissionen im Rahmen der ICMA Principles. Der EU-GBS sieht aber striktere Pflichten zur Offenlegung und externen Evaluierung vor und referenziert zudem auf die EU-Taxonomie im Hinblick auf die Definition von nachhaltigen Aktivitäten.

 

Eine grüne Anleihe, die unter dem EU-GBS veröffentlicht wird, darf den Titel EU-Green Bond tragen. Gegenüber bisherigen Standards sind die strikteren Regeln sowie die Existenz eines detaillierten Rahmenwerkes grüner Projekte (EU-Taxonomie) qualitative Unterschiede. Brüssel setzt darauf, dass sich der Titel als Qualitätssiegel durchsetzt. Soll heißen: Auch wenn die Anwendung des EU-GBS freiwillig ist, wird der Markt nach dieser Anwendung verlangen – und möglicherweise auch preislich zwischen Bonds mit oder ohne Label differenzieren.

 

Die Argumente hier sind valide. Dennoch werden Anleger auch weiterhin einen Blick hinter das Siegel werfen wollen, um sich Kenntnis darüber zu verschaffen, wofür die Bonderlöse tatsächlich eingesetzt werden. Exemplarisch soll der Fakt dienen, dass auch Bonds zur Finanzierung von Atom- oder Gaskraftwerken das Label EU-Green Bond tragen können, da diese Aktivitäten im Rahmen der Taxonomie als nachhaltig klassifiziert sind. Damit dürfte auch EU-Green Bond für viele Investoren nicht gleich EU-Green Bond sein. Bei der Bepreisung von grünen Anleihen könnte es damit alleine aus diesem Grund auch innerhalb der mit EU-GBS emittierten Papiere zu Differenzierungen kommen.

 

-- Torsten Hähn