ESMA mit weiterem Mosaikstein bei nachhaltigen Anleihen

Bei den Bestimmungen für nachhaltige Wertpapiere setzt sich das Mosaik immer weiter zusammen. Die ESMA hat in dieser Woche eine Erklärung zu ESG-Informationen in Wertpapierprospekten abgegeben und damit eine kleinere Lücke geschlossen. Die Erklärung der ESMA wird von der BaFin ausdrücklich begrüßt. 
 

Die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) hat in dieser Woche eine Stellungnahme abgegeben, welche klarstellt, dass sich die Behörde in Wertpapierprospekten mehr Transparenz bei wichtigen ESG-Informationen wünscht. Es geht hierbei um Aktien und um Anleihen, wobei der Blick insbesondere auf nachhaltige Anleihen geworfen wird. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat in einer Mitteilung deutlich gemacht, dass die Ausführungen der ESMA unterstützt werden.    

 

Generell zielt die Erklärung in zwei Stoßrichtungen. Einmal geht es darum, bislang schon für Prospekte bestehende Anforderungen um nachhaltige Aspekte zu ergänzen – sofern angemessen. Das Prospekt soll demnach Angaben enthalten, die für einen Anleger wesentlich sind, um sich unter anderem einen Überblick über die Geschäftslage des Emittenten und die Gründe für die Emission und ihre Auswirkungen auf den Emittenten zu verschaffen. Die ESMA hebt nun hervor, dass umweltbezogene, soziale und die Unternehmensführung betreffende Umstände auch spezifische und wesentliche Risiken für Emittenten und deren Wertpapiere darstellen können und in diesem Fall offengelegt werden sollten.

 

Der zweite Schwerpunkt mit Blick auf Prospekte für nachhaltige Bonds liegt auf zentralen Informationen zu den Nachhaltigkeitselementen der Anleihen. Bei Green Bonds geht es zum Beispiel um Informationen über die Verwendung der Mittel, die Auswahl der Projekte und darüber, wie die Bonderlöse zur Erreichung der deklarierten Nachhaltigkeitsziele beitragen können. Bei Sustainability-Linked-Bonds wiederum um Informationen, die es den Anlegern ermöglichen, die Konsistenz der KPIs (NH-Kennzahlen) und der damit verbundenen SPTs (NH-Ziele) mit der Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten zu bewerten.

 

Die ESMA hat hier keine wirklich neue Regulierung geschaffen, sondern insbesondere auf bereits bestehende Texte verwiesen und Klarstellung betrieben, welche ESG-Inhalte in Wertpapierprospekten enthalten sein sollten. Da im Hinblick auf Nachhaltigkeit weiter auf stringente Definitionen gedrängt wird, ist diese Verdeutlichung ein weiteres Puzzlestück zu mehr Transparenz und Einheitlichkeit.

 

-- Torsten Hähn


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