Neues Pfandbriefgesetz führt Soft Bullet rückwirkend ein
Der Bundestag hat der Pfandbriefgesetznovelle am Donnerstag, 15. April 2021, zugestimmt. Die letzte parlamentarische Hürde ist damit genommen. Die wohl wichtigste Änderung ist die Einführung einer möglichen Fälligkeitsverschiebung (Soft Bullet) für Pfandbriefe, die bereits am 1. Juli 2021 auch rückwirkend für alle bereits ausstehenden Pfandbriefe in Kraft tritt. Der Sachwalter (als Verwalter der Deckungsmasse nach Insolvenz der Pfandbriefbank) wird künftig die Möglichkeit haben, im Bedarfsfall die Laufzeit der Pfandbriefe um bis zu zwölf Monate zu verlängern. Damit wird die Liquidität der Deckungsmasse besser abgesichert, was von den Ratingagenturen bereits unisono positiv vermerkt wurde. Diese Regelung ergänzt den Instrumentenkasten des Sachwalters, dem daneben zum Beispiel auch die Aufnahme von Brückenkrediten, der Verkauf von Deckungswerten oder die Ausgabe neuer Pfandbriefe zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen erlaubt sind. Das in der Richtlinie geforderte Überholverbot, nachdem die Tilgungsreihenfolge der ausstehenden Pfandbriefe nicht durch eine Fälligkeitsverschiebung verändert werden darf, hatte einiges Kopfzerbrechen bereitet und wurde im Pfandbriefgesetz deshalb recht ausführlich geregelt.
Die Regelungen zur Liquiditätsabsicherung sind unserer Meinung nach streng ausgefallen. Die Fälligkeitsverschiebung der Pfandbriefe darf bei der Berechnung der 180-Tage-Liquidität nicht berücksichtigt werden (der Gesetzgeber hat zudem klargestellt, dass die Liquiditätsberechnungen auf Basis der Kapitalbindung zu erfolgen haben). Daher müssen die Pfandbriefbanken trotz des künftigen Soft Bullets nicht nur die nötige Liquidität für anstehende Kuponzahlungen, sondern auch für fällige Pfandbriefe auf Sicht der nächsten 180 Tage in der Deckungsmasse vorhalten. In anderen Ländern reduziert ein Soft Bullet diese Liquiditätsanforderungen entsprechend.
Letztlich war das Pfandbriefgesetz in vielerlei Hinsicht Vorbild für die Europäische Covered Bond Richtlinie. Der Anpassungsbedarf war in Deutschland daher recht überschaubar. Insgesamt gesehen dürfte aus unserer Sicht der Pfandbriefmarkt von der Richtlinie langfristig dennoch profitieren, weil dadurch gemeinsame internationale Qualitätsstandards geschaffen werden, die ein solides Fundament für die aufsichtsrechtliche Privilegierung europäischer Covered Bonds darstellen.
— Jörg Homey